Afrika 2022/23

29 Mietfahrzeuge Südliches Afrika Bushlore Maui & Britz Fahrten in Nachbarländer müssen bei Buchung angemeldet werden. Es fallen einmalig Grenzüberschrittsgebühren an (zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und/oder Depotzuschlägen): • Botswana, Namibia, Zimbabwe, Zambia, südl. Mozambique: ZAR 800 • Malawi, Tansania, Uganda, Kenia und Mozambique, wenn nördlich von Caia oder des Zambezi: ZAR 3.000. Fahrten in Nachbarländer müssen bei Buchung angemeldet werden. Es fallen einmalig ZAR 1.000 Grenzüberschrittsgebühren an (gilt nicht für Britz Mietwagen) zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und Depotzuschlägen. Sofern Maui-Fahrzeuge nach Namibia fahren, fallen zusätzlich ZAR 5.000 an. Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Versichert sind Kasko- und Haftpflichtschäden, Diebstahl sowie Abschleppkosten auch nach Unfällen innerhalb Südafrikas (Haftpflichtversicherung nur gültig in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini - für andere Länder bei Einreise vor Ort abzuschließen). Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt ZAR 20.000 für Modelle ohne bzw. ZAR 30.000 für Modelle mit Campingausrüstung. Versichert sind auch Einzelunfälle mit Umkippen/Überschlag (Single Vehicle Rollover) und Wildunfälle bei Dunkelheit; es fällt jedoch immer eine Selbstbeteiligung an (ZAR 20.000 mit CDW2, ZAR 40.000 mit Standardversicherung). Ein Schadensfall ist Bushlore unverzüglich zu melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz. Im Preis für Britz Mietwagen (ohne Campingausrüstung) ist die Super Cover PLUS-Versicherung ohne Selbstbeteiligung inklusive. Bei Britz 4WD-Campern und Maui Wohnmobilen ist eine Standardversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Excess) je Schadensfall von max. ZAR 50.000 eingeschlossen. Schäden an Windschutzscheibe und Reifen, Radiodiebstahl und Abschleppkosten werden nur von der Super Cover/Super Cover PLUS-Versicherung gedeckt. Unfälle müssen innerhalb von 24 Std. dem Vermieter und der Polizei angezeigt werden. Die Nichtbeachtung der Meldepflicht führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Je Unfallschaden wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von ZAR 750 erhoben. Die Selbstbeteiligung kann (außer bei Einzelunfällen) durch Abschluss der CDW2-Zusatzversicherung ausgeschlossen werden (ab 7 Miettagen). Mit CDW2 sind zusätzlich auch Schäden an Unterboden, Windschutzscheibe und Reifen, Abschleppkosten auch nach Unfällen in Namibia, Botswana, südl. Mozambique, Zimbabwe und im Livingston District in Zambia sowie am Dach (hier jedoch immer Selbstbeteiligung der Standardversicherung) versichert. Die Kosten pro Tag sind abhängig von der Mietdauer (siehe Preiskasten). Die Selbstbeteiligung im Schadensfall kann durch Abschluss der Super Cover-Versicherung ausgeschlossen werden. Es stehen zwei Optionen zur Wahl: Super Cover deckt zusätzlich auch Schäden an Reifen und Windschutzscheibe, Radio-Diebstahl sowie Abschleppkosten. Super Cover PLUS deckt zusätzlich auch Schäden an Kupplung und Unterboden sowie Einzelunfälle mit Überschlag ohne Selbstbeteiligung. Weiterhin sind alle zusätzlichen Fahrer, die Vertragsgebühr sowie mögliche Grenzüberschritts-, Reinigungs- und Bearbeitungsgebühren eingeschlossen. • Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten, abseits von Straßen oder Pisten) • Schäden durch Wasser (z.B. nach Flussdurchfahrten) oder Salzwasser • Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minderwertigem Treibstoff • Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung • Schäden durch nicht registrierte Fahrer • Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss • Schäden an Unterboden*/Kupplung*/Getriebe/Differential (*versichert mit Super Cover PLUS) • Schäden durch Wasser (z.B. nach Flussdurchfahrten) oder Salzwasser • Schäden an der auf dem Dach montierten Klimaanlage (Maui) und Dachzelten (Britz) • Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung • Nachtfahrten, Fahrten auf nicht erlaubten Straßen und in nicht genehmigte Länder • Unfälle mit Überschlag/Umkippen ohne Beteiligung Dritter* (*versichert mit Super Cover PLUS) • Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minderwertigem Treibstoff • Verstoß gegen die lokalen Mietbedingungen oder Verkehrsbestimmungen • Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder DrogenEinfluss Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung zu hinterlegen (bei CDW2: ZAR 2.000). Die Kaution muss per Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express) hinterlegt werden; der Betrag wird geblockt, jedoch nicht von der Kreditkarte abgebucht. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück gegeben wird. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung zu hinterlegen (bei Super Cover/Super Cover PLUS ZAR 5.000). Die Kaution muss per Kreditkarte (nur MasterCard oder VISA) hinterlegt werden; der Betrag wird geblockt, jedoch nicht von der Kreditkarte abgebucht. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt, ohne fehlende Einzelteile und mit geleerter Toilette zurück gegeben wird.

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