Australien - 33 Geheimtipps vom Spezialisten

6. Annullierung der Reise durch den Veranstalter Eine Annullierung durch den Veranstalter hat spätestens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen las- sen, dass in Ihrem Interesse auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise abgebrochen werden. Bei einer Annullierung durch uns erhalten Sie den Preis voll- ständig zurück. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 7. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle Impfungen. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein Passagier aufgrund unvoll- ständiger Reisedokumente nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung. 8. Preis- und Programmänderungen Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Lei- stungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten zu ändern. Sollte dies der Fall sein, informiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss. 8.1. Preisänderungen Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbe- halten, die in unseren Katalogen, Preislisten und Offerten publizierten Preise zu erhöhen: - Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) - neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Flughafen- taxen) - staatlich verfügte Preiserhöhung oder Erhebung von Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen Falls der Veranstalter die Preise aus diesen Gründen ändert, wird Ih- nen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 8.2. Programmänderung Der Veranstalter behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unter- kunft, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Der Veranstalter informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und versucht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. 9. Beanstandungen Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung im Ka- talog oder sind sie anderweitig mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistung erbringen soll, eine schriftliche Bestätigung verlangen. Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach der Rückkehr schriftlich geltend gemacht werden. 10. Haftung 10.1. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen Vermittelt der Veranstalter einzelne baukastenleistungen (Hotels, Mietwagen, Trans- port, Touren) haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltend- machung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen. 10.2. Pauschalreisen Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung der von uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen) schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatz- ansprüchen sind Sie verpflichtet, Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten. 10.3. Ausschluss und Begrenzung Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Ver- säumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet wer- den konnte. Vorbehalten bleiben die in Internationalen Übereinkom- men vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. 11. Reisegarantie Dreamtime Travel AG und die Australasia Travel Service AG sind Mit- glied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12. Ombudsmann Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebran- che gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Veranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene Einigung an. 13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Die Dreamtime Travel AG kann ausschliesslich an ihrem Sitz in der Schweiz (5400 Baden) eingeklagt werden. Für Australasia Travel Service AG gilt der Gerichtsstand Zürich.

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