Ponant Kreuzfahrten

20 ten, Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art zu befördern. Alle derartigen Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil einer Kreuzfahrt. 19. Streitschlichtung Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungsPlattformhttp://ec.europa.eu/consumers/ odr/ hin. 20. Versicherungen 20.1. Sicherungsscheingeber (Insolvenzversicherer) für den Reiseveranstalter ist die APST (Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme), 15, Avenue Carnot, 75017 Paris, Tel: +33 (0)1 44 09 25 35/ Email: info@apst.travel. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder nach § 651r BGB gegen Insolvenz abgesichert. 20.2. Im Reisepreis ist keine Versicherung inkludiert. Dem Reiseteilnehmer wird dringend empfohlen, eine entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung, eine Gepäckversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie eine auch im Ausland gültige Krankenversicherung abzuschließen. PONANT bietet dem Reiseteilnehmer eine entsprechende Komplettversicherung an. Wird diese aber nicht abgeschlossen, trägt er das Risiko selbst. PONANT streckt Kosten (z. B. für ärztliche Behandlung, Transporte, Unterkünfte, Flüge) nicht vor. 21. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an reservierung@ponant.com können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. 22. Persönliche Daten & Bildrechte 22.1. Reisende, einschließlich Minderjähriger und anderer Personen, die die Reisenden betreuen, dürfen während ihres Aufenthalts zu kommerziellen Zwecken fotografiert und/oder gefilmt werden (die oben genannten Fotos und Videos, die den Reisenden zeigen, können von diesen als Andenken erworben werden). Durch die Teilnahme an Aktivitäten, die vor, während oder nach ihrer Kreuzfahrt organisiert werden, ermächtigen Reisende PONANT, ihr Bild auf digitalen Terminals, digitalen Monitoren, Computern, Fernsehbildschirmen in den Kabinen und öffentlichen Bereichen sowie auf der PONANT App und dem Tablet zu übertragen, um damit den Vertrieb und Verkauf zu gewährleisten. 22.2. Jegliche Reproduktion oder Übertragung ihres Bildes ist während der Kreuzfahrt punktuell. Aufgenommene Filme oder Fotos werden nach Verlassen des Schiffes nicht mehr auf dem Schiff ausgestrahlt und/oder vervielfältigt und innerhalb von zwei Monaten vernichtet, um gegebenenfalls einen qualitativ hochwertigen After-Sales-Service zu gewährleisten. 22.3. Wenn Reisende nicht an Berichten / Fotos beteiligt werden möchten, müssen sie ein Crewmitglied darauf hinweisen (Rezeption, Hoteldirektor, Kreuzfahrtdirektor, Foto-Video-Team) und/oder schon vor Abfahrt die Reservierungsabteilung darüber informieren. 22.4. Fotos können nur aufgrund des ausdrücklichen und vorab geäußerten Wunsches des Reisenden gelöscht werden. 23. Schlussbestimmungen 23.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich europäisches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. COMPAGNIE DU PONANT, 408 AVENUE DU PRADO, 13008 MARSEILLE Buchungsstelle: Alter Wall 34-36, 20457 Hamburg, Telefon: +49 40 80 80 39 60, Lizenz 013 06 0005 - Mitglied bei SNAV und APST - Website: de.ponant.com. Web Hosting: Oceanet Technology Hauptsitz 34 Boulevard du Maréchal Juin - 44100 NANTES - Frankreich Registernummer: 408 893 063 000 37 Geschäftsführer: Hervé Gastinel Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung Text, Bilder, Grafiken und AGB unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 10.03.2023 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. COMPAGNIE DU PONANT trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt COMPAGNIE DU PONANT über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sichmit demReiseveranstalter oder demReisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. COMPAGNIE DU PONANT hat eine Insolvenzabsicherung mit abgeschlossen. Die Reisenden können APST (Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme), 15, Avenue Carnot, 75017 Paris, Tel: +33 (0)1 44 09 25 35/ Email: info@apst.travel kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von COMPAGNIE DU PONANT verweigert werden. • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

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